Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle mit uns, VG Folierung, Inhaber Viktor Gergov, Steigstr. 8, 78669 Wellendingen, Email:info@vgfolierung-wellendingen.de und Ihnen als unseren Kunden geschlossenen Verträge. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von uns erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

• Folierung mit Lackschutzfolie für PKW

• KFZ Scheibentönung

• Sonnenschutzfolien

• Sichtschutzfolien

• Sicherheitsfolien

• Textilveredelung / Textilbeschriftung

§ 2 Vertragsschluss und Umfang der Leistungspflicht

(1) Die Konditionen, Art, Umfang und ggf. Termin für unsere Leistungserbringung ergeben sich aus unserem Angebot und sind gemäß diesem für 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme unseres schriftlichen Angebots durch Ihre unterzeichnete Rücksendung oder durch eine schriftliche Bestätigung, die eindeutig die Annahme des Angebots erklärt.

(3) Verträge können in unseren Geschäftsräumen, per Mail oder Messengerdienst durch Angebot und Annahme geschlossen werden. Sprechen wir mit Ihnen einen Termin bei Ihnen vor Ort ab, so kann ein Vertragsschluss auch bei Ihnen vor Ort durch Unterzeichnung eines Angebotes oder eines Vertrages zustande kommen. Widerrufsrechte Ihrerseits bestehen beim Vertragsschluss vor Ort nicht, wenn der Vertrag in unseren Geschäftsräumen oder auf Ihren Wunsch hin bei Ihnen zustande kommt. Sind Sie Unternehmer gemäß § 14 BGB und schließen den Vertrag in dieser Eigenschaft, steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.

(4) Wir sind berechtig, Aufträge abzulehnen.

§ 3 KFZ Scheibentönung

(1)  Es können ausschließlich Glasscheiben foliert werden. Für Folierungen auf Kundenwunsch an Kunststofffenstern übernehmen wir keine Gewähr, da der Kleber mit dem Kunststoff reagieren kann und es zu Blasen,- Rissbildung führen kann.

(2)  An verstellbaren Fenstern wird die Folierung so angebracht, dass der sichtbare Bereich im geschlossenen Zustand getönt ist. Die Folie kann und darf an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Bei Fahrzeugen ohne Siebdruckrand bleibt aus technischen Gründen ein ca. 2 mm schmaler, teilweise ungleichmäßiger Lichtspalt am Rand bestehen, dieser kann auch teilweise ungleichmäßig verlaufen, da hier die Folie nicht unter das Gummi geschoben werden kann. In einzelnen Fällen kann der Gummi-Rand gegen Aufpreis eingeschnitten werden. Bei Fahrzeugen mit Siebdruckrand (schwarzer und gepunkteter Rand) haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer. Dieser Rand zeichnet sich im getrockneten Zustand als heller Rand ab. Es gibt Fahrzeuge, an denen der Siebdruckrand sehr breit ist, (z.B. BMW 3 Compact) dieser Bereich kann nach der Trocknung sehr ungleichmäßig/fleckig trocknen.

(2) Es kann vorkommen das bei einigen Fahrzeugtypen eine Teilung der Heckscheiben-Folie erforderlich ist. Hierbei entsteht eine Schnittkante, Diese Schnittkante ist je nach Fahrzeugmodell evtl. später teilweise sichtbar.

(3) Eine vollständig staubfreie Montage von Folien ist technisch nicht realisierbar, da sich feine Staubpartikel sowohl in der Umgebungsluft als auch im Fahrzeuginnenraum befinden und nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Vereinzelte Staubeinschlüsse, die aus einer Entfernung von mindestens zwei Metern mit bloßem Auge nicht erkennbar sind, stellen keinen Mangel dar und begründen keine Reklamation.

(4) Nach 1- 2 Tagen ist ggf. eine Nachbearbeitung erforderlich. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Eine Korrektur im getrockneten Zustand ist nicht mehr möglich. Die KFZ Folie benötigt je nach Witterung ca. 1-4 Wochen zum Austrocknen. (je kälter, umso länger). Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine verstellbaren Fenster, die getönt wurden.

(5) Aus technischen Gründen erfolgt die Montage der Folien stets unter Verwendung einer speziellen Montagelösung. Dabei werden die Fahrzeugscheiben auf der Innenseite mit Reinigungsmitteln gesäubert und anschließend mit der Montagelösung benetzt. Auch die Folie selbst wird vor dem Aufbringen mit dieser Lösung behandelt. Die Flüssigkeit kann dabei an den Scheiben herablaufen und hinter Verkleidungsteile im Fahrzeuginnenraum gelangen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Lösung mit verdeckt verbauten elektronischen Komponenten (z. B. Steuergeräte, elektrische Anschlüsse) in Kontakt kommt und diese beschädigt. Für daraus resultierende Schäden sowie etwaige Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

§ 4 Rechtliche Hinweise zu PKW-Scheibentönungen

(1) Eine Autoscheibentönung darf aus rechtlichen Gründen erst ab der B-Säule erfolgen. Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden.

(2) An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden, falls sich ein zweiter (intakter) Außenspiegel am Fahrzeug befindet. Tönungsfolien für Autoscheiben müssen gem. §22 a Abs.1 Nr.3 StVZO in einer Bauart (ABG) ausgeführt werden. Diesbezüglich ist der § 35 b Abs.2 StVZO zu berücksichtigen, dieser verlangt dass für den Fahrer des Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein muss. Ein ausreichendes Sichtfeld gilt als gewährleistet, wenn sich die Sichtgrenze binnen eines Halbkreises mit 12m Radius (Sichthalbkreis von 180°) befindet. Außerdem müssen Frontscheiben mindestens 75% des Lichtes durchlassen, alle anderen Scheiben mindestens 70%

(3) Das Typ- und Prüfzeichen muss auf jedem Stück Folie gut erkennbar sein. Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Das Verklemmen oder Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung und/oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die ABG ist immer im Fahrzeug mitzuführen.

(4) An Fahrzeugen mit serienmäßiger 3 Bremsleuchte in der Heckscheibe, ist es vorgeschrieben, die Folie in diesem Bereich freizulassen/auszuschneiden.

(5) Sonnenblendstreifen an der Windschutzscheibe dürfen in Deutschland genehmigungsfrei angebracht werden, wenn folgende Einschränkungen beachtet werden: Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein, Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben, Die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 der StVZO geforderte freie Sicht muss sichergestellt sein. (Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.

§ 5 Folien für Gebäudeverglasung

(1) Die Montage erfolgt bei Isolierglasfenstern stets von außen. Bei einer Innenverlegung mit Isolierglas auf Kundenwunsch übernehmen wir keine Gewährleistung für Folgeschäden. Die Innenverlegung ist möglich bei Einfachverglasung.

(2) Bei der Montage muss ausreichend Platz zum Scheibengummi vorhanden sein, deshalb ist ein Spalt von bis zu 2 mm möglich und stellt keinen Mangel dar. Im Ecken- und Kantenbereich kann es zu Unregelmäßigkeiten der Folie kommen.

(3) Da die Folie an der Außenseite angebracht wird, ist eine staubfreie Montage nicht möglich und kann nicht gewährleistet werden. Es können daher aus näherer Betrachtung Staubpartikel o.ä. Umwelteinflüsse sichtbar sein, besonders an den Kanten der Fenster. Dies stellt keinen Mangel dar. Eine gewünschte Kantenversiegelung kann später sichtbar sein und das optische Bild beeinträchtigen.

(4) Für die Montage muss ausreichend Platz vorhanden sein. Es dürfen sich keine elektronischen Geräte oder sonstige Wasserempfindliche Gegenstände in der Umgebung befinden.

(5) Nach der Montage können die Folien etwas verschwommen aussehen und Wasserflecken aufweisen. Je nach Witterungsverhältnissen dauert es ca. 4-8 Wochen bis zur völligen Austrocknung.

(5) Innerhalb der ersten ca. 4 Wochen darf die Folie nicht gereinigt werden. Für die zukünftige Reinigung dürfen keine ätzenden oder scheuernden Mittel verwendet werden.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Folienmontage sicherzustellen, dass die betreffenden Fenster bzw. Gebäudeverglasungen für die vorgesehene Folienbeschichtung geeignet sind. Insbesondere muss ausgeschlossen werden, dass durch die Folienmontage Schäden an der Verglasung entstehen können. Im Zweifelsfall hat der Kunde den jeweiligen Fenster- oder Glashersteller zu konsultieren, um die Eignung der Verglasung für die Folienbeschichtung zu klären. Eine Haftung für Schäden, die durch ungeeignete Verglasung entstehen, wird ausgeschlossen.

(7) Die Klauseln in § 5 gelten nicht ausschließlich für Gebäudeverglasung, sondern sind entsprechend auf alle in § 1 Abs. 5 genannten Leistungen anwendbar.

§6 Textilfolien / Textilveredelung

(1) Gestalterische Abweichungen, die sich aus der Beschaffenheit des Textils, der Drucktechnik oder der Positionierung ergeben, sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und dem Endprodukt sind ebenfalls möglich und gelten als zulässig, sofern sie die Funktion und den Gesamteindruck nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 7 Sicherheitsfolie/Splitterschutzfolie

(1) Es wird zwischen Splitterschutzfolien und Sicherheitsfolien unterschieden. Diese Folien sind in unterschiedlichen Materialstärken erhältlich. Grundsätzlich gilt: Je höher die Materialstärke, desto widerstandsfähiger ist die Folie gegenüber mechanischer Einwirkung. Die Auswahl der geeigneten Folie sollte unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen sowie des verfügbaren Budgets erfolgen.

Einbruchhemmende Eigenschaften können bereits durch einfache Splitterschutzfolien erzielt werden, da diese das Eindringen erschweren und den Einbruch zeitlich verzögern können. Es ist zu beachten, dass mit zunehmender Folienstärke auch die Widerstandsfähigkeit steigt, was potenziellen Einbrechern zusätzliche Hindernisse bereitet.

(2) Die Folie wird im besten Fall unter den Glashalteleisten verlegt. Ist dies nicht möglich, so ist der Schnittrand mit dem Gummi/Rahmen zu versiegeln. Dies kann jedoch für Sie optische Beeinträchtigen bedeuten. Je nach Variante ist dies schriftlich im Auftrag festzuhalten.

§ 8 Gutscheine

(1) Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig. Nach Ablauf dieser Frist verlieren sie ihre Gültigkeit. Sollte der Gutschein nach Ablauf der Gültigkeit dennoch eingelöst werden, ist die Differenz zum aktuellen Preis gemäß gültiger Preisliste vom Gutscheininhaber zu tragen.

Die Übergabe erfolgt in Form eines physischen Gutscheins, der wie Bargeld zu behandeln ist. Bei Verlust des Gutscheins wird kein Ersatz geleistet. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

Gutscheine sind nur gültig, wenn sie mit Ausstellungsdatum, Unterschrift, Firmenstempel und einer eindeutigen Gutschein-Nummer versehen sind.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden und Rücktrittsvorbehalt

(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen gereinigten Gegenstand zur Verfügung zu stellen und vor Vertragsschluss wahrheitsgemäße Angaben zur Beschaffenheit der zu bearbeitenden Oberfläche zu machen. Ein zusätzlicher Aufwand für über die übliche Reinigung hinausgehende Maßnahmen oder notwendige Untergrundvorbehandlungen wird gesondert berechnet.

(2) Der Kunde hat spätestens am Tag der angekündigten Arbeiten sicherzustellen, dass alle Gegenstände – insbesondere wasserempfindliche und elektronische Geräte – im Bereich der zu bearbeitenden Flächen entfernt sind. In der Regel erfolgt hierzu eine gesonderte mündliche Information bei Auftragserteilung. Verzögerungen aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten führen nicht zu Schadensersatzansprüchen gegenüber uns und begründen keinen Verzug. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass ein freier Arbeitsbereich von ca. 2 Metern vorhanden ist, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde. Mehraufwand durch das Verrücken von Möbeln wird gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Fahrzeuge, die zum vereinbarten Termin bearbeitet werden sollen, müssen am Tag der Arbeiten frisch gewaschen und ausgesaugt sein – unabhängig von der Witterung. Andernfalls behalten wir uns vor, eine Handwäsche durchzuführen und den Aufwand entsprechend zu berechnen.

(4) Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die gewünschte Folierung aus technischen oder sonstigen Gründen, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, nicht möglich ist.

(5) Ein Rücktrittsrecht besteht ebenfalls, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die für die Folierung erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die technischen und sonstigen Anforderungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Gibt der Kunde an, dass diese Voraussetzungen vorliegen, und stellt sich im Verlauf der Arbeiten heraus, dass dies nicht zutrifft, trägt der Kunde den dadurch entstehenden Mehraufwand. Ist eine Folierung nicht möglich und erklären wir den Rücktritt vom Vertrag, hat der Kunde die bis zum Rücktritt entstandenen Kosten zu ersetzen. Dies gilt nicht, sofern die Unmöglichkeit der Folierung nicht vom Kunden zu vertreten ist.

§ 10 Preise

(1) Sämtliche Preisangaben in unseren Angeboten sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht etwas anderes angegeben ist. 

(2) Zahlungen sind spätestens bei Aushändigung des Vertragsgegenstandes in bar zu leisten. Die Akzeptanz anderer Zahlungsmittel bleibt uns vorbehalten. Vorkasse-Rechnungen werden ohne Abzug bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum angeboten. Alternativ bieten wir die Barzahlung bei Ihnen vor Ort nach Fertigstellung an oder eine Online-Soforüberweisung nach Fertigstellung mit Nachweis an. Zahlung auf Rechnung sind nur nach vorheriger Vereinbarung, wenn nicht anders möglich, mit einem Zahlungsziel von 8 Tagen nach Rechnungsdatum.

(3) Wir sind berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise nur gegen eine Anzahlung oder per Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(4) Mit Ablauf der vereinbarten vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Während des Verzugs ist der vereinbarte Preis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(5) Ihnen stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als Ihr Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben Ihre Rechte jedoch unberührt.

§ 11 Abnahme 

(1) Die Abnahme des Vertragsgegenstandes durch Sie erfolgt je nach Auftragsgegenstand in unserem Betrieb oder bei Ihnen vor Ort, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Ist das Werk mangelhaft, haben Sie den Mangel konkret zu benennen und schriftlich anzuzeigen. Findet die Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort statt, erfolgt dort die Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Sie kommen in Annahmeverzug, wenn Sie es versäumen, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen und wir Sie daraufhin zur Abholung aufgefordert haben.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht spätestens mit der Abnahme auf Sie über. Befinden Sie sich mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, können wir pauschal die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Ihren Lasten. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt, eine etwaige pauschal geltend gemachte ortsübliche Aufbewahrungsgebühr ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschal geltend gemachte ortsübliche Aufbewahrungsgebühr entstanden ist.

§ 12 Gewährleistung

(1) Wir gewährleisten, dass der Vertragsgegenstand vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Wir verweisen für auf § 3 bis 6. Dort haben wir aufgeführt unter welchen Umständen Unebenheiten, Blasen, Spalten, Schnittkanten oder andere sichtbare Kleinigkeiten auftreten können, ohne zu einer Mangelhaftigkeit zu führen. Es obliegt Ihnen zudem, den Nachbearbeitungstermin nach Aufbringen der Folie bei uns wahrzunehmen und sich an die Anweisungen, die wir Ihnen für die ersten vier Woche nach dem Aufbringen erteilen, zu halten.

(2) Wir erbringen die Gewährleistung durch Nachbesserung, wobei wir mindestens zwei Versuche haben oder durch Lieferung eines mangelfreien Vertragsgegenstandes.

(3) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate, für Verbraucher 24 Monate, beginnend mit der vollständigen Abnahme.

(4) Die Folienmontage erfolgt in sorgfältiger Handarbeit. Trotz größter Sorgfalt ist es technisch nicht möglich, eine Scheibentönung oder Fahrzeug- bzw. Flachglasfolierungvollständig staubfrei und ohne jegliche Unebenheiten zu realisieren. Aufgrund der natürlichen Umgebungsluft können insbesondere an den Rändern sowie in Bereichen mit engen Verkleidungen oder Gummidichtungen, die nicht demontiert werden, kleine Staubpartikel sichtbar sein. Diese stellen ebenso wie geringfügige Unebenheiten keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Reklamation. Bei verspiegelten Folien kann dieser Effekt optisch verstärkt wahrgenommen werden. 

§ 13 Terminvereinbarung

(1) Mit dem Absenden des Formulars zur Auftrags,-Terminbestätigung erteilen Sie uns einen schriftlichen Auftrag zur Durchführung einer kostenpflichtigen Dienstleistung. Die erforderlichen Vorbereitungen und die Zeit, die für die Ausführung der Arbeiten benötigt wird, ist für Sie nach dem Absenden des Formulars verbindlich.

(2) Gemäß § 312g Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 9 BGB wird der Widerruf vom Rückgaberecht hiermit ausgeschlossen. Bitte erscheinen Sie pünktlich (+/- 10 min.) zur vereinbarten Zeit mit einem am Tag der Montage von außen frisch gewaschenem (egal welche Witterung) und von innen gereinigtem Fahrzeug (so das kein Staub im Arbeitsbereich ausfgewirbelt werden kann) Die Scheiben-Reinigung von innen ist selbstverständlich im Preis inbegriffen.

(3) Terminverschiebungen oder Absagen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Es ist die vereinbarte Uhrzeit für die kostenlose Absage ausschlaggebend. Die Absage oder das verschieben eines Termins muss zur Sicherheit für beide Parteien in Schriftform, am besten und schnellsten per E-Mail info@vgfolierung-wellendingen.de erfolgen. Gerne können Sie dies auch per Telefon erledigen. Die Absage muss deutlich und verständlich mit allen relevanten Daten erfolgen. Absagen von weniger als 48 Stunden vor dem Termin, müssen wir Ihnen mit 35% der vereinbarten Bruttopreises für den Ausfall in Rechnung stellen. Dies erfolgt auch, wenn Ihr Termin aufgrund eines Defektesam Fahrzeug, massiver Unpünktlichkeit, Krankheit, Unfall, oder sonstigen Gründen nicht ausgeführt werden kann. Sagen Sie daher im eigenen Interesse immer rechtzeitig ab. Bei einem Verschulden durch einen Dritten, müssen Sie gegenüber dieser Person ggf. diese Kosten geltend machen. In berechtigten Kulanzfällen mit fixem Folgetermin verzichten wir ggf. auf einen Teil der Kosten. Fahren Sie also rechtzeitig los, berücksichtigen Sie vor allem das hohe Verkehrsaufkommen in der City, die Autowäsche usw. falsche Angaben im Formular werden als Betrugsversuch gewertet.

§ 14 Erweitertes Pfandrecht

Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand Ihnen gehört.

§ 15 Stornierung

(1) Der Kunde hat das Recht, die Leistungserbringung jederzeit zu stornieren, indem er uns eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt. Die Stornierung wird zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Mitteilung wirksam.

(2) Im Falle einer Stornierung durch den Kunden, ist dieser gesetzlich verpflichtet, alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Aufwendungen zu tragen.

(3) Bei einer Stornierung durch den Kunden fällt eine Stornogebühr in Höhe von 15% des vereinbarten Gesamtbetrags an, unabhängig von den bereits erbrachten Dienstleistungen und den entstandenen Kosten.

(4) Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu stornieren. In einem solchen Fall werden wir dem Kunden alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten, abzüglich der bis dahin entstandenen Kosten.

(5) Weitere Ansprüche oder Rechte des Kunden im Zusammenhang mit Stornierung sind ausgeschlossen.

§ 16 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – Ausschlüssen unberührt.

(4) Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 17 Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht

(1) Wünscht der Kunde eine individuelle Gestaltung der Folierung, so ist er verpflichtet, sämtliche für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss zu übermitteln. Der Kunde versichert, keine Inhalte zu übermitteln, die Rechte Dritter – insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte – verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Für etwaige Ansprüche Dritter, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren, stellt der Kunde uns ausdrücklich frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer notwendigen rechtlichen Verteidigung.

Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten, insbesondere von folierten Kundenfahrzeugen, und veröffentlichen diese auf unserer Webseite oder in sozialen Medien. Kennzeichen werden zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte unkenntlich gemacht. Die Rechte an den erstellten Bildern liegen ausschließlich bei uns; eine Verwendung durch Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet.

(2) Auf Wunsch fertigen wir vorab Designentwürfe auf Basis von 2-dimensionalen Fahrzeugzeichnungen oder Kundenfotos an. Diese dienen ausschließlich der groben Veranschaulichung der geplanten Folierung bzw. Beschriftung. Bei der Umsetzung auf das reale, dreidimensionale Fahrzeug kann es zu Abweichungen in der Positionierung und Größevon Grafiken oder Schriftzügen kommen. Diese technisch bedingten Unterschiede stellen keinen Reklamationsgrund dar.

§ 18 Datenschutz

(1) Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die Personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung der Daten benötigen (z.B. das mit einer Lieferung beauftragte Versandunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der Daten auf das notwendige Minimum. Wir fertigen von unseren Arbeiten Fotos zu Werbe – & Promotionszwecken an, dem stimmt der Kunde mit Auftragsvergabe zu. Kfz-Kennzeichen werden auf den Fotos unkenntlich gemacht.

§ 19 Widerrufsrecht

(1) Bei Vertragsabschluss in unseren Geschäftsräumen, oder bei Vertragsabschluss bei Ihnen vor Ort besteht kein Widerrufsrecht.

(2) Sofern der Kunde die Dienstleistungen vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist in Anspruch nehmen möchte und ausdrücklich wünscht, dass die Arbeiten vorzeitig beginnen, kann dies nach schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns erfolgen. Der Kunde ist sich bewusst, dass bei vorzeitiger Terminvereinbarung oder Ausführung der Dienstleistungen innerhalb der Widerrufsfrist sein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erlischt.

(3) Bitte beachten Sie, dass es sich bei den meisten unserer Produkte um Sonderbestellungen handelt. Die bestellte Folie für Fenster oder Möbel wird speziell für Sie angefertigt und kann bereits vorab zugeschnitten werden. Es besteht daher kein Widerrufsrecht.


(4) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§20 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schriftform

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde Verbraucher ist und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat, bleibt die Anwendung zwingender gesetzlicher Vorschriften dieses Staates von der Rechtswahl unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann und hat seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von VG Folierung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur örtlichen und internationalen Zuständigkeit.

(3) Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zum Vertrag.

§ 21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

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